Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Kund*innen,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen den Kund*innen und Christina Lehner, Beuerberger Str. 6, 82541 St. Heinrich, nachfolgend „Veranstalterin“ genannt, zu Stande kommenden Vertrages. Ich bitte darum, diese vor jeder Buchung aufmerksam zu lesen. 

1. Teilnahmeberechtigung

(1) An den Veranstaltungen kann jede Person teilnehmen, die den in der Beschreibung aufgeführten Voraussetzungen genügt sowie die entsprechend in der Beschreibung aufgeführte Ausrüstung mitführt, wenn diese nicht von der Veranstalterin gestellt wird.

(2) Die Veranstalterin ist berechtigt, zu Beginn oder während der Veranstaltung Personen auszuschließen, die den oben beschriebenen Anforderungen nicht entsprechen. Eine Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

2. Angebot/ Vertragsabschluss

(1) Das Angebot der Veranstalterin ist freibleibend.

(2) Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Email oder Post anhand des Anmeldeformulars und gilt als verbindlich. Die Teilnehmenden sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben selbst verantwortlich. Die Teilnahmeplätze werden nach Eingangsdatum der Anmeldungen vergeben.

(3) Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch die Veranstalterin zustande.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

3. Preise/ Zahlungsbedingungen

(1) Für die angebotenen Leistungen gelten die, in der jeweils aktuellen Ausschreibung, aufgeführten Preise.

(2) Die Vergütung ist, wenn in der direkten Ausschreibung bzw. im Anmeldeformular nicht anders angegeben, mit Rechnungstellung innerhalb von 10 Tagen ohne jeglichen Abzug im Voraus fällig. Erfolgt der Vertragsabschluss und die Rechnungsstellung weniger als 15 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn, so ist die Vergütung sofort und ohne jeglichen Abzug im Voraus fällig.

(3) Sollte die Zahlung nicht, nicht fristgemäß oder unvollständig geleistet werden, behält sich die Veranstalterin vor, die Person von der Teilnahme auszuschließen und die vollen Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu verlangen, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro pro Person.

4. Rücktritt/ Ersatzperson

(1) Teilnehmende können von dem Vertrag vor Veranstaltungsbeginn jederzeit zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und wird mit Zugang bei der Veranstalterin wirksam.

(2) Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts werden nachfolgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:

40 bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des Veranstaltungspreises.

20 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises.

Ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80% des Veranstaltungspreises.

Ab 48 Stunden vor der Veranstaltung 100% des Veranstaltungspreises.

(3) Kann eine Person aus persönlichen Gründen nicht selbst an der Veranstaltung teilnehmen, ist sie berechtigt, der Veranstalterin vor Kursbeginn eine Ersatzperson zu benennen. Die Veranstalterin ist berechtigt, die durch den Aufwand der Umbuchung entstehenden Kosten mit 15 Euro pauschal in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus ist die Veranstalterin berechtigt, die Ersatzperson abzulehnen, wenn diese nicht die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 1 erfüllt. 

(4) Bei Kursabbruch in einem laufenden Kurs besteht ungeachtet der Gründe kein Anspruch auf Erstattung. Sofern in einem späteren Kurs Kapazitäten gegeben sind, können Einzeltermine nachgeholt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

5. Rücktritt durch die Veranstalterin

(1) Wetterbedingte Veranstaltungsabsagen unterliegen der ausschließlichen Entscheidung der Veranstalterin. In diesem Falle erhalten die Kunden eine Gutschrift, die sie berechtigt innerhalb von zwei Jahren eine gleichwertige Veranstaltung nach seiner Wahl zu besuchen.

(2) Wird die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen, soweit nichts anderes angegeben, nicht 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn erreicht, ist die Veranstalterin berechtigt, kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle werden bereits gezahlte Veranstaltungsvergütungen vollständig zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadenersatz von Seiten des Kunden ist ausgeschlossen.

(3) Andere Gründe für Veranstaltungsabsagen von Seiten der Veranstalterin führen ebenfalls zu einem Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsvergütung an den Kunden, sofern kein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten wird.

6. Haftung/ Versicherung

(1) Die angebotenen Veranstaltungen erfordern ein hohes Maß an Eigenverantwortung der Kunden. Alle Teilnehmenden verpflichten sich, der Veranstalterin vor Veranstaltungsbeginn über etwaige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzten. Weiterhin sind den Anweisungen der Veranstalterin Folge zu leisten.

(2) Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, seiner gesetzlichen Vertreter*innen oder Durchführungspersonen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Veranstalterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Die Einschränkungen in Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter*innen und Durchführungspersonen der Veranstalterin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(5) Es wird allen Kunden empfohlen, zur eigenen Absicherung eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen. Insbesondere bei Veranstaltungen die Bergwanderungen beinhalten, ist es sehr empfehlenswert, eine entsprechende Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen, welche die Risiken des Bergwanderns mit einschließt.

7. Anwendbares Recht

(1) Auf Verträge zwischen der Veranstalterin und den Kund*innen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem teilnehmende Personen als Verbraucher*innen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.

 

 

 

Stand:  01.02.2021